Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.03.2003

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 01.12.2004 - 2 B 14.03   

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OVG Berlin, 01.12.2004 - 2 B 14.03 (https://dejure.org/2004,19710)
OVG Berlin, Entscheidung vom 01.12.2004 - 2 B 14.03 (https://dejure.org/2004,19710)
OVG Berlin, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 2 B 14.03 (https://dejure.org/2004,19710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung des Anspruch auf die begehrte Baugenehmigung für einen Schwimmhallenanbau; Unzulässigkeit bei fehlender Einfügung in die Eigenart der näheren Umgebung und Sicherung der Erschließung; Überschreiten der faktischen Baugrenze durch den Bau der Schwimmhalle; ...

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2; ; BauGB § 34 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überschreitung der faktischen Baugrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

    Auszug aus OVG Berlin, 01.12.2004 - 2 B 14.03
    Diese bauliche und funktionelle Verbindung zwischen dem Wohnhaus und der Schwimmhalle nimmt dem Schwimmhallenanbau die Eigenschaft einer Nebenanlage, weil Nebenanlagen nur bauliche Anlagen sein können, die nicht zugleich Bestandteil des Hauptgebäudes sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2004, BauR 2004, 1567; Beschluss vom 14. Februar 1994, Buchholz 406.12 § 23 BauNVO Nr. 1; NdsOVG, Beschluss vom 21. November 2002, BRS 65 Nr. 72).

    Darüber hinaus schließt auch das Größenverhältnis zwischen dem Wohnhaus des Klägers (ca. 160 m² Grundfläche) und dem Schwimmhallenanbau (ca. 80 m² Grundfläche) die Annahme der für Nebenanlagen charakteristischen räumlich-gegenständlichen (optischen), dem primären Nutzungszweck der Grundstücke und der Bebauung dienenden Unterordnung aus (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. April 2004, a.a.O.; Beschluss vom 17. September 1985, a.a.O.; NdsOVG, Beschluss vom 21. November 2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Berlin, 01.12.2004 - 2 B 14.03
    Denn in einem von Gärten und Einfamilienhäusern in offener Bauweise geprägten Gebiet liegt ein entsprechender Nachahmungseffekt verbunden mit der wiederum maßstabbildenden Wirkung im Falle der Genehmigung des Schwimmhallenanbaus besonders nahe, zumal die Überschreitung durch keine Besonderheit des Grundstücks zu rechtfertigen ist, durch die sich das Baugrundstück von den übrigen Nachbargrundstücken unterscheiden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1999, BRS 62 Nr. 101; Urteil vom 26. Mai 1978, BVerwGE 55, 369, 385 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2003 - 10 B 1057/03

    Berücksichtigung nachbarlicher Belange bei Erteilung einer Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Berlin, 01.12.2004 - 2 B 14.03
    Maßgebend ist hierfür jedoch nur die Lage der Gebäude der Hauptnutzung, nicht dagegen die der Nebenanlagen, denen insoweit die maßstabbildende Kraft fehlt (vgl. Beschluss des Senats vom 30. Juli 2004, GE 2004, 1103; BVerwG, Beschluss vom 17. September 1985, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2003, BauR 2004, 314, 315; ThürOVG, Urteil vom 26. Februar 2002, BRS 65 Nr. 130).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Dies folgt schon daraus, dass es für die Feststellung einer faktischen hinteren Baugrenze und einer nicht überbauten Grundstücksfläche auf die vorhandenen Hauptanlagen (Hauptgebäude), nicht dagegen auf die Nebenanlagen ankommt, denen insoweit die maßstabbildende Kraft fehlt (OVG Bln, Urteil vom 1. Dezember 2004 - OVG 2 B 14.03 -, BRS 67, Nr. 69, juris Rn. 16; Beschluss vom 30. Juli 2004 - OVG 2 N 222.04 -, GE 2004, 1103; OVG LSA, Beschluss vom 12. November 2010 - 2 M 142.10 -, BauR 2011, 667, juris Rn. 15).
  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2011 - 5 K 5517/09

    Garagendach dient als Terrasse: Genehmigungspflichtig!

    vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2004 - 2 B 14.03 -, zitiert nach juris (zu einem in die Hauptnutzung integrierten Anbau mit Schwimmhalle).
  • VG Cottbus, 06.04.2018 - 3 K 1753/15

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Ferienbungalows im Innenbereich, der einem

    Die Maßstäbe der überbaubaren Grundstücksfläche sind für das klägerische Vorhaben indes nur von Bedeutung, wenn es sich hierbei nicht um eine Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO handelt, da diese nach § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2004 - OVG 2 B 14.03 -, BRS 67 Nr. 69, juris Rn. 16; OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2004 - OVG 2 N 222.04 -, BRS 67 Nr. 146, juris Rn. 7 f.).
  • VG Cottbus, 27.06.2018 - 3 K 2208/16

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung

    Für die Feststellung einer faktischen hinteren Baugrenze und einer nicht überbauten Grundstücksfläche kommt es alleine auf die vorhandenen Hauptanlagen (Hauptgebäude), nicht dagegen auf Nebenanlagen an (vgl. OVG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2014 - 10 N 47.14 - ; OVG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2004 - OVG 2 B 14.03 -, BRS 67 Nr. 69, juris Rn. 16; OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2004 - OVG 2 N 222.04 -, BRS 67 Nr. 146, juris Rn. 7 f.); mit der Folge, dass eine rückwärtige Bebauung unzulässig ist, wenn im hinteren Bereich der umliegenden Grundstücke nur Nebenanlagen vorhanden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 1988 - BVerwG 4 B 175.88 -, BRS 48 Nr. 50, juris Rn. 4; BVerwG, Beschluss vom 6. November 1997 - BVerwG 4 B 172.97 -, BRS 59 Nr. 79, juris Rn. 6).
  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2011 - 5 K 5518/09

    Grenzständige Garage, Grenzgarage, Terrasse, Dachterrasse, Abstandfläche,

    vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2004 - 2 B 14.03 -, zitiert nach juris (zu einem in die Hauptnutzung integrierten Anbau mit Schwimmhalle).
  • VG Cottbus, 12.09.2019 - 3 K 1477/14

    Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eines formell rechtswidriges

    Zwar kommt es nach der Rechtsprechung hinsichtlich der Beurteilung der überbaubaren Grundstücksflächen auf die vorhandenen Hauptanlagen (Hauptgebäude), nicht dagegen auf die Nebenanlagen an, weil ihnen grundsätzlich keine maßstabbildende Kraft zukommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 - juris Rn. 51; vom 1. Dezember 2004 - OVG 2 B 14.03 - juris Rn. 16).
  • VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17

    Erteilung einer Baugenehmigung zum Umbau einer Nebenanlage zu einem Wohnhaus;

    Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO vermögen die überbaubare Grundstücksgrenze nicht zu verschieben, da diese nach § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, sofern sie in einem Bebauungsplan festgesetzt worden sein sollte, zulässig sind (vgl. etwa OVG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2004 - 2 B 14.03 - juris, Rn. 16 und OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 2 N 222.04 - juris, Rn. 7).
  • VG Cottbus, 20.09.2018 - 3 K 1273/16

    Vorbescheid für den Umbau und die Umnutzung eines ehemaligen Schlosserei-Gebäudes

    Die Maßstäbe der überbaubaren Grundstücksfläche sind für das klägerische Vorhaben indes nur von Bedeutung, wenn es sich hierbei nicht um eine Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO handelt, da diese nach § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2004 - OVG 2 B 14.03 -, BRS 67 Nr. 69, juris Rn. 16; OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2004 - OVG 2 N 222.04 -, BRS 67 Nr. 146, juris Rn. 7 f.).
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   BVerwG, 24.03.2003 - 2 B 14.03   

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BVerwG, 24.03.2003 - 2 B 14.03 (https://dejure.org/2003,18826)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2003 - 2 B 14.03 (https://dejure.org/2003,18826)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 2003 - 2 B 14.03 (https://dejure.org/2003,18826)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2003 - 2 B 14.03
    Erforderlich ist vielmehr die gesicherte Kenntnis aller subjektiven und objektiven Gegebenheiten, die die Rücknahme der Ernennung wegen arglistiger Täuschung rechtfertigen (vgl. z.B. Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - Buchholz 237.5 § 14 LBG Hessen Nr. 2 S. 4 f.; Beschluss vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - Buchholz 237.1 Art. 15 BayBG Nr. 3).

    Danach liegt eine arglistige Täuschung vor, wenn der zu Ernennende durch unrichtige Angaben, deren Unrichtigkeit ihm bewusst war oder deren Unrichtigkeit er für möglich hielt, jedoch in Kauf nahm, bei der Ernennungsbehörde einen Irrtum in dem Bewusstsein hervorrief, sie durch Täuschung zu einer für den zu Ernennenden günstigen Entschließung zu bestimmen (vgl. z.B. Urteile vom 18. September 1985 a.a.O. und vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 C 23.96 - BVerwGE 102, 178 ).

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2003 - 2 B 14.03
    Danach liegt eine arglistige Täuschung vor, wenn der zu Ernennende durch unrichtige Angaben, deren Unrichtigkeit ihm bewusst war oder deren Unrichtigkeit er für möglich hielt, jedoch in Kauf nahm, bei der Ernennungsbehörde einen Irrtum in dem Bewusstsein hervorrief, sie durch Täuschung zu einer für den zu Ernennenden günstigen Entschließung zu bestimmen (vgl. z.B. Urteile vom 18. September 1985 a.a.O. und vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 C 23.96 - BVerwGE 102, 178 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2003 - 2 B 14.03
    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung entscheidungserheblicher konkreter Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2003 - 2 B 14.03
    Die Rüge einer Abweichung des angegriffenen Urteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - (BVerwGE 109, 59 ff.) geht schon deshalb ins Leere, weil § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. nicht Grundlage der rechtlichen Ausführungen des Berufungsgerichts war.
  • BVerwG, 14.11.1996 - 2 B 16.96

    Beamtenrecht - Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Probe, Herbeiführung der

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2003 - 2 B 14.03
    Die gesetzlichen Rücknahmegründe bestehen unabhängig voneinander (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 14. November 1996 - BVerwG 2 B 16.96 - Buchholz 237.93 § 15 SächsLBG Nr. 1 S. 2).
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